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Verkaufsregeln

Die Verkaufsregeln fürs Holz werden durch Anordnung des Generaldirektors der Staatsforste festgelegt.

Im Rahmen des Einzelverkaufes bemühen sich die Forstleute den schnell wachsenden Bedarf an Holz für Heizungszwecke zu befriedigen. Trotz allen Anscheins handelt es sich dabei nicht nur um Einwohner der ländlichen Gebiete, obwohl sie den größten Teil der Kunden ausmachen. Der angestiegene Bedarf an Brennholz hängt auch damit zusammen, dass in den Vororten großer Ballungsgebiete neue Wohnsiedlungen entstehen, deren Häuser in der Regel mit Kaminen ausgestattet sind.

Das Brennholz ist nicht nur die ökologischste Wärmequelle, sondern auch im Hinblick auf das Verhältnis Preis zum Heizwert attraktiver als Kohle, Heizöl, Gas oder elektrische Energie.

In den letzten Jahren erhöhten die Staatsforste das Verkaufsvolumen an Brennholz um einen Drittel bis auf über 4 Mio. Kubikmeter jährlich. Das Brennholz ist nicht nur die ökologischste Wärmequelle, sondern auch im Hinblick auf das Verhältnis Preis zum Heizwert attraktiver als Kohle, Heizöl, Gas oder elektrische Energie. Manche Kunden wählen ofenfertiges Stückholz, andere arbeiten das Holz direkt im Wald auf, nachdem sie die notwendigen Abstimmungen getroffen, die Arbeitssicherheitsmaßnahmen erfüllt und das Holz bezahlt haben. Dies betrifft oft das Brennreisig, das relativ billig ist und von Menschen in ländlichen Gebiete bevorzugt wird.


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